Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

mercedes-hundetraining.de (Stand 01.07.26)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Beratungen und Trainingsangebote (im Folgenden „Leistungen“ genannt) zwischen Dr. Mercedes Dragovits (im Folgenden „Trainerin“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden „Hundehalter“ genannt). Die Leistungen umfassen unter anderem Einzeltraining, Verhaltensberatung, Welpenberatung und Social Walks. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Vertragsgegenstand sind Einzeltrainings, Gruppenangebote (Social Walks) sowie theoretische und praktische Beratungen für Hundehalter.
  2. Das Training basiert auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und fokussiert sich auf die Ursachenforschung statt auf reine Symptombekämpfung.
  3. Die Trainerin schuldet keinen bestimmten Trainingserfolg. Die erfolgreiche Umsetzung der Trainingsinhalte hängt maßgeblich von der aktiven Mitarbeit, der Geduld und der konsequenten Übung des Hundehalters im Alltag ab. Die Trainerin versichert jedoch Übungsinhalte nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

§ 3 Vertragsschluss und Anmeldung

  1. Die Anmeldung zu den Angeboten erfolgt in der Regel über das Kontaktformular auf der Webseite, per E-Mail oder telefonisch.
  2. Der Vertrag kommt durch die Terminbestätigung der Trainerin (mündlich, schriftlich oder in Textform) zustande.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Fahrtkosten

  1. Die auf der Webseite angegebenen Preise dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich sind die Preise, die dem Kunden vor Vertragsschluss individuell per E-Mail, SMS, WhatsApp oder telefonisch mitgeteilt und von ihm akzeptiert werden.
  2. Die Bezahlung erfolgt je nach Vereinbarung (z. B. Vorabüberweisung, Barzahlung vor Ort oder via Rechnung).
  3. Offene Beträge sind spätestens [Anzahl, z.B. 7] Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig
  4. Die Hundetrainerin wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Daher wird auf die vereinbarten Preise keine Umsatzsteuer erhoben und in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

§ 5 Terminvereinbarung und Absagen

  1. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzeltrainings oder einer Beratung ist bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich. Eine Ausnahme von der vorstehenden Regelung besteht in dem Fall, dass der Hund während der Vertragslaufzeit erkrankt oder verstirbt.
  2. Bei späteren Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird das volle Honorar für die gebuchte Stunde in Rechnung gestellt, da der Termin kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
  3. Verspätungen des Hundehalters gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
  4. Sollten vereinbarte Termine aufgrund unerwarteter Vorkommnisse, z.B. Wetterverhältnisse, die eine Durchführung des Trainings unzumutbar machen, oder durch Krankheit seitens Hundetrainer ausfallen, ist Hundetrainer verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, um die Unterrichtsstunde in Absprache mit dem Halter möglichst schnell nachzuholen.

§ 6 Teilnahmebedingungen und Gesundheit des Hundes

  1. An den Trainings und Social Walks dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen, altersgerechten Impfschutz verfügen und frei von ansteckenden Krankheiten (z. B. Zwingerhusten, Parasiten) sind.
  2. Der Hundehalter ist verpflichtet, die Trainerin vor Trainingsbeginn über chronische Krankheiten, Schmerzen, Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Aggressionsverhalten) oder eine eventuelle Läufigkeit der Hündin wahrheitsgemäß und vollständig zu informieren.
  3. Die Trainerin behält sich das Recht vor, Hunde bei gesundheitlichen Bedenken oder Gefährdung anderer Teilnehmer vom Training (insbesondere von Social Walks) auszuschließen.
  4. Der Hundehalter verpflichtet sich, sicherheitsrelevante Anweisungen des Hundetrainers zur Führung und Sicherung des Hundes zu befolgen. Werden diese Anweisungen durch den Hundehalter nicht beachtet, ist der Hundetrainer berechtigt, das Training aus Sicherheitsgründen jederzeit abzubrechen.
  5. Bei gegen das strikt und generell geltende Alkoholverbot für den Auftraggeber während des Trainings oder Social Walks, bei unzumutbarem plötzlich auftretenden Agressionsverhalten des Hundes und in Fällen von Tierquälerei sowie sämtlichen Verstößen gegen das Gebot des Tierschutzes ist die Trainerin berechtigt, Hund und Auftraggeber vom Training oder Social Walks auszuschließen.

§ 7 Haftung

  1. Die Teilnahme an den Trainingsstunden und Social Walks erfolgt auf eigenes Risiko.
  2. Der Hundehalter haftet nach § 833 BGB uneingeschränkt für alle Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), die sein Hund während des Trainings oder der Beratung verursacht. Dies gilt auch für Schäden an Trainingsgeräten oder an der Trainerin selbst.
  3. Der Hundehalter bestätigt mit der Anmeldung, dass für den teilnehmenden Hund eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht.
  4. Die Haftung der Trainerin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt davon unberührt.

§ 8 Tierschutz und Hilfsmittel

  1. Die Trainerin arbeitet wissenschaftsorientiert und gewaltfrei.
  2. Der Einsatz von tierschutzwidrigen Hilfsmitteln (z. B. Stachelhalsbänder, Elektrohalsbänder, Endloswürger, Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung) ist während des gesamten Trainings strikt untersagt.
  3. Bei Zuwiderhandlung oder grob fahrlässigem, tierschutzwidrigem Verhalten des Halters gegenüber dem Hund ist die Trainerin berechtigt, das Training sofort und ohne Anspruch auf Rückerstattung abzubrechen.

§ 9 Urheberrecht

Sämtliche von der Trainerin ausgehändigten Unterlagen, Trainingspläne und Handouts unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

§ 10 Datenschutz

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO). Alle Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung sind in der separaten Datenschutzerklärung auf der Webseite aufgeführt. Die Trainerin unterliegt der absoluten Schweigepflicht über alle kundenbezogenen Informationen.
  2. Der Hundehalter erteilt der Hundetrainerin die Erlaubnis, Foto- und Videoaufnahmen, die im Rahmen des Trainings, der Beratung oder von Social Walks entstehen und auf denen der Hundehalter und/oder sein Hund erkennbar abgebildet sind, für eigene Zwecke, insbesondere auf Druckprodukten, der firmeneigenen Homepage, bei Google sowie in sozialen Netzwerken, zu verwenden und zu veröffentlichen. Der Hundehalter kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf hat in Textform (z. B. per E-Mail oder schriftlich) gegenüber der Hundetrainerin zu erfolgen. Nach Zugang des Widerrufs wird die Hundetrainerin die betreffenden Aufnahmen nicht mehr für zukünftige Veröffentlichungen verwenden. Soweit die Aufnahmen bereits veröffentlicht wurden, wird die Hundetrainerin im Rahmen des ihr Zumutbaren die weitere Verwendung einstellen und die Aufnahmen aus den von ihr unmittelbar kontrollierten Veröffentlichungsmedien entfernen bzw. entfernen lassen. Eine rückwirkende Entfernung von bereits hergestellten Druckprodukten oder von Veröffentlichungen, auf deren Entfernung die Hundetrainerin keinen unmittelbaren Einfluss hat, kann nicht gewährleistet werden.

§ 11 Haftung für Links

Die Trainerin distanziert sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Webseiten. Für diese Inhalte sind die jeweiligen Eigentümer der Webseiten verantwortlich.

Der Inhalt dieser Webseite darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers weder kopiert, verbreitet, verändert noch auf andere Weise verwendet werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Trainerin (Mannheim).
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.